Rostock, den 10.01.2025

Grunderwerbsteuer: Was Käufer wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer ist eine zentrale Kostenposition beim Kauf von Immobilien und Grundstücken in Deutschland. Sie fällt einmalig an und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Doch wie hoch ist die Steuer, wer muss sie zahlen, und welche Ausnahmen gibt es? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grunderwerbsteuer und erhalten hilfreiche Tipps zur Planung Ihrer Immobilienfinanzierung.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und ist Teil der Kaufnebenkosten. Ihre Höhe richtet sich nach einem prozentualen Anteil des Kaufpreises.
Die Steuer wird in der Regel vom Käufer getragen und muss an das zuständige Finanzamt gezahlt werden, bevor die Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Hier sind einige Beispiele:
- Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
- Bayern und Sachsen: 3,5 % (niedrigste Steuer)
- Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: 6,5 % (höchste Steuer)

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Regel trägt der Käufer die Kosten der Grunderwerbsteuer. In Ausnahmefällen, wie bei privaten Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, kann eine andere Regelung getroffen werden.
Erfahren Sie alles über die Grunderwerbsteuer: Steuersätze in Deutschland, Ausnahmen und Tipps zur Reduzierung. Jetzt informieren!

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Das Finanzamt stellt einen Steuerbescheid aus, der innerhalb von vier Wochen beglichen werden muss. Erst nach Zahlung der Steuer wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.

Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, in bestimmten Fällen entfällt die Grunderwerbsteuer:
1. Verwandtschaftsverhältnisse: Beim Kauf oder Übertragungen innerhalb der Familie, z. B. zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern.
2. Geringfügige Käufe: Bei Grundstücken mit einem Wert unter 2.500 Euro.
3. Unternehmensumstrukturierungen: Bestimmte Übertragungen innerhalb eines Unternehmens sind von der Steuer befreit.

Tipps zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer

1. Kaufpreisaufteilung: Wenn Möbel oder Einbauküchen mitverkauft werden, können diese separat ausgewiesen werden, da sie nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen.
2. Förderungen nutzen: Prüfen Sie, ob staatliche Förderprogramme oder Freibeträge für Sie infrage kommen.
3. Beratung einholen: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Immobilienexperten unterstützen, um Steuersparpotenziale zu identifizieren.

Fazit: Die Grunderwerbsteuer in der Immobilienfinanzierung berücksichtigen

Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Immobilienkauf, der in der Finanzplanung berücksichtigt werden sollte. Mit einer genauen Kenntnis der Steuersätze und möglicher Ausnahmen können Käufer sicherstellen, dass sie gut vorbereitet sind. Möwe Immobilien berät Sie gerne umfassend zu den Kaufnebenkosten und hilft Ihnen, den Immobilienerwerb optimal zu gestalten.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr MÖWE Immobilien Team
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