Rostock, den 09.01.2025

Hausgeld: Was Wohnungseigentümer wissen müssen

Das Hausgeld ist eine der zentralen Zahlungsverpflichtungen, die auf Wohnungseigentümer zukommen. Es umfasst die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Doch was genau deckt das Hausgeld ab, wie wird es berechnet, und welche rechtlichen Vorgaben gelten? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Hausgeld wissen müssen – praxisnah und verständlich erklärt.

Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein monatlicher Betrag, den Wohnungseigentümer an die Verwaltung der WEG zahlen. Es dient dazu, die gemeinschaftlichen Kosten zu decken, die durch die Nutzung und den Erhalt der Immobilie entstehen. Dabei unterscheidet es sich von Nebenkosten, die direkt dem Mieter berechnet werden können, wenn die Wohnung vermietet ist.
Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung und wird in der jährlichen Eigentümerversammlung anhand des Wirtschaftsplans festgelegt. Es umfasst sowohl laufende Kosten als auch Rücklagen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen.

Welche Kosten deckt das Hausgeld ab?

Das Hausgeld beinhaltet:
- Betriebskosten: Dazu gehören Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) und Hausmeisterdienste.
- Instandhaltungskosten: Rücklagen für größere Reparaturen oder Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums.
- Verwaltungskosten: Gebühren für die Hausverwaltung und weitere administrative Aufgaben.
Nicht alle Posten des Hausgelds können auf Mieter umgelegt werden – hierzu zählt beispielsweise die Rücklage für Instandhaltung.

Wie wird das Hausgeld berechnet?

Die Höhe des Hausgelds hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:
1. Größe der Wohnung: Die Kosten werden meist nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer verteilt.
2. Wirtschaftsplan: Die Verwaltung erstellt jährlich einen Plan, der die erwarteten Kosten für das kommende Jahr zusammenfasst.
3. Rücklagenbedarf: Je älter das Gebäude, desto höher fallen oft die Rücklagen aus.
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten.

Was passiert bei ausstehendem Hausgeld?

Zahlen Eigentümer das Hausgeld nicht rechtzeitig, drohen Mahnungen oder im schlimmsten Fall gerichtliche Schritte. In der Regel kann die WEG den säumigen Eigentümer zur Zahlung verpflichten und notfalls einen Zahlungsbefehl erwirken. Deshalb ist es wichtig, das Hausgeld regelmäßig und pünktlich zu begleichen.
Erfahren Sie, was das Hausgeld umfasst, wie es berechnet wird und worauf Eigentümer achten sollten. Jetzt mehr über das Hausgeld bei Möwe Immobilien erfahren!

Tipps für Eigentümer: Hausgeld effizient planen

- Wirtschaftsplan prüfen: Überprüfen Sie den jährlichen Wirtschaftsplan genau, um mögliche Einsparpotenziale zu erkennen.
- Vergleiche anstellen: Wenn Sie in mehreren WEGs Eigentum besitzen, können Sie die Höhe des Hausgelds vergleichen, um eventuelle überhöhte Kosten zu identifizieren.
- Rücklagen berücksichtigen: Planen Sie langfristig, da höhere Rücklagen für größere Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sein können.

Fazit: Das Hausgeld – ein wichtiger Faktor für Eigentümer

Das Hausgeld ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Wohnungseigentums. Es gewährleistet, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt und instandgehalten wird. Mit einer sorgfältigen Planung und einem genauen Blick auf den Wirtschaftsplan können Eigentümer sicherstellen, dass das Hausgeld effizient verwendet wird. Möwe Immobilien berät Sie gerne rund um Ihre Immobilie und die Besonderheiten des Hausgelds.
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Bis zum nächsten Mal!
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