Rostock, den 09.01.2025
Maklerprovision: Was Käufer und Verkäufer wissen sollten
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist ein zentraler Bestandteil beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. Sie regelt die Vergütung des Maklers für seine Dienstleistungen. Doch wie hoch ist die Provision, wer muss sie zahlen, und welche rechtlichen Vorgaben gelten? In diesem Artikel erklären wir, was Sie über die Maklerprovision wissen müssen und worauf Sie achten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel erst fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Betrag wird als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Kaltmiete berechnet und ist üblicherweise im Maklervertrag festgelegt.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Bundesland und Vereinbarung. Bei Immobilienkäufen beträgt sie in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).
- Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 3,57 % zahlen Käufer und/oder Verkäufer 10.710 Euro an den Makler.
Im Mietmarkt ist die Provision seit 2015 durch das Bestellerprinzip geregelt: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Kosten.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland bei Kaufimmobilien das Provisionsmodell 50:50. Dieses regelt, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerkosten in der Regel teilen, sofern der Makler im Auftrag beider Parteien tätig wird.
- Käufer zahlt vollständig: Möglich, wenn der Käufer den Makler allein beauftragt.
- Verkäufer zahlt vollständig: Üblich bei exklusiven Verkaufsmandaten, insbesondere bei hochpreisigen Objekten.
- Gemeinsame Zahlung: Die häufigste Variante, bei der die Kosten gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
Welche Leistungen umfasst die Maklerprovision?
Die Provision deckt eine Vielzahl von Leistungen ab:
Bewertung der Immobilie: Erstellung einer Marktanalyse und Ermittlung des optimalen Verkaufspreises.
Vermarktung: Erstellung eines professionellen Exposés, Online-Anzeigen und Werbemaßnahmen.
Besichtigungen: Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen.
Verhandlungsführung: Unterstützung bei Preisverhandlungen und Vertragsgesprächen.
Begleitung bis zum Abschluss: Unterstützung bei der Vorbereitung und Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags.
Rechtliche Regelungen zur Maklerprovision
1. Fälligkeit: Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde.
2. Transparenzpflicht: Makler müssen die Höhe der Provision und die Verteilung der Kosten klar kommunizieren.
3. Bestellerprinzip: Im Mietmarkt gilt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat.
Tipps für Käufer und Verkäufer
Verhandeln Sie die Provision: In vielen Fällen ist die Höhe der Provision verhandelbar, insbesondere bei exklusiven Verkaufsmandaten.
Prüfen Sie den Maklervertrag: Achten Sie auf eine klare Vereinbarung zu den Kosten und deren Fälligkeit.
Nutzen Sie die Expertise: Die Maklerprovision lohnt sich, wenn Sie von der Erfahrung und den Kontakten des Maklers profitieren.
Fazit: Maklerprovision – ein fairer Preis für professionelle Unterstützung
Die Maklerprovision ist ein fester Bestandteil des Immobilienmarkts und sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer von der Expertise eines Maklers profitieren können. Sie deckt eine Vielzahl von Leistungen ab, die den Verkaufs- oder Kaufprozess erleichtern. Möwe Immobilien unterstützt Sie kompetent und transparent bei Ihrem Immobilienvorhaben – sprechen Sie uns an, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.
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