1. Fälligkeit: Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde.
2. Transparenzpflicht: Makler müssen die Höhe der Provision und die Verteilung der Kosten klar kommunizieren.
3. Bestellerprinzip: Im Mietmarkt gilt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat.