Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind laufende Betriebskosten, die zusätzlich zur Miete oder zu den Kosten des Eigentums anfallen. Sie decken sämtliche regelmäßigen Aufwendungen für den laufenden Betrieb und die Bewirtschaftung einer Immobilie.
Mieter zahlen diese Nebenkosten zusätzlich zur Kaltmiete.
Eigentümer zahlen sie direkt – oder reichen sie bei Vermietung anteilig an die Mieter weiter.
Wichtig: Nebenkosten sind nicht gleich Hausgeld. Das Hausgeld umfasst auch nicht umlagefähige Kosten wie Verwalterhonorare oder Rücklagen – die Nebenkosten dagegen nur die umlagefähigen Posten laut Betriebskostenverordnung (§2 BetrKV).
Was gehört zu den Nebenkosten?
Übersicht der umlagefähigen Kosten gemäß Betriebskostenverordnung
Zu den typischen Nebenkosten, die Mieter laut Gesetz tragen dürfen, gehören unter anderem:
- Heizkosten (inkl. Wartung der Heizungsanlage)
- Wasserversorgung & Abwasser
- Müllabfuhr
- Grundsteuer
- Hausmeisterdienste
- Treppenhausreinigung
- Gartenpflege
- Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
- Gebäudeversicherung
- Fahrstuhlwartung
- Schornsteinfeger
- Gemeinschaftsantenne / Kabel-TV
Tipp: Werfen Sie regelmäßig einen Blick in die Nebenkostenabrechnung, um Nachvollziehbarkeit und Korrektheit zu prüfen.
Nebenkostenabrechnung: Was Sie als Mieter oder Vermieter beachten sollten
Rechte, Pflichten und Fristen
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal jährlich und muss als Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.
Für Mieter gilt:
- Sie haben das Recht auf Einsicht in Belege.
- Eine Nachzahlung darf nur verlangt werden, wenn die Frist eingehalten wurde.
- Bei Fehlern kann Widerspruch eingelegt werden.
Für Vermieter gilt:
- Die Abrechnung muss transparent, vollständig und nachvollziehbar sein.
- Bei verspäteter Abrechnung kann kein Nachforderungsanspruch mehr geltend gemacht werden.
Möwe Immobilien bietet Ihnen bei Bedarf Unterstützung bei der rechtssicheren Erstellung oder Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung.