Die Zweckbindung beschreibt die Verpflichtung, finanzielle Mittel, Vermögenswerte oder Objekte ausschließlich für den vorgegebenen Zweck zu nutzen. Sie ist in Gesetzen, Verträgen oder Förderbedingungen festgelegt.
Beispiel im Finanzbereich: Ein Förderdarlehen für den Hausbau darf nur für den Bau und nicht für andere Investitionen verwendet werden.
Beispiel im Immobilienbereich: Eine Immobilie, die als Sozialwohnung gefördert wurde, muss bestimmten
Zielgruppen zugänglich gemacht werden.