Wer zahlt die Maklerprovision?
Die Frage, wer die Maklerprovision zahlt, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. In vielen Fällen wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Das bedeutet, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils die Hälfte der Maklergebühr übernehmen. Diese Regelung ist in Rostock ebenso gängig wie in anderen deutschen Städten.
Es gibt jedoch auch Abweichungen:
- In einigen Fällen kann der Verkäufer die gesamte Maklerprovision übernehmen, insbesondere bei einer Vereinbarung mit dem Makler oder wenn die Immobilie schwer zu verkaufen ist.
- Der Käufer könnte in manchen Fällen auch die gesamte Provision übernehmen, insbesondere wenn der Makler im Auftrag des Käufers handelt.
Es ist wichtig, dass der Maklervertrag die Höhe der Provision sowie die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer klar regelt